Seit einigen Wochen berichten uns Rufnummerninhaber, daß die Bundesnetzagentur derzeit die eigenen Datenbanken der Rufnummernzuteilungen überprüft. Dabei werden vor allem Rufnummernzuteilungen aufgegriffen, bei denen der ursprüngliche Zuteilungsnehmer eine Firma war, die nicht mehr existiert oder zwischenzeitlich aus dem Handelsregister gelöscht wurde.
Die BNetzA kontaktiert in diesen Fällen meist den Netzbetreiber, bei dem die Rufnummern geschaltet sind, und kündigt die Abschaltung der Rufnummern und Rücknahme der Zuteilungen an, sofern nicht kurzfristig nachgewiesen wird, daß die Rufnummern noch vom Zuteilungsnehmer bzw. einem Rechtsnachfolger genutzt werden. Dabei sind entsprechende Nachweise zu liefern sowie ein Berichtigungsantrag für die Zuteilung zu stellen. (z.b. für 0800-Rufnummern hier).
Uns liegen auch Meldungen vor, daß größere Carrier solche Meldungen nur verzögert oder gar nicht an den Nutzer der Rufnummern weiterleiten, so daß es durch Fristablauf zur Rücknahme von Zuteilungen kommt.
Wir empfehlen daher allen Zuteilungsinhabern, proaktiv und zeitnah zu prüfen ob eine Berichtigung der Zuteilungsdaten notwendig ist.
Hintergrund der Maßnahme:
Bei der Bundesnetzagentur wurde eine neue interne EDV-Anwendung eingeführt, wobei alle bislang separat geführten Kundendateien einzelner Abteilungen nun behördenweit zusammengeführt werden. Ziel ist, daß Antragsteller von Rufnummer, Frequenzzuteilungen etc. nicht mehrfach erfasst, sondern behördenweit nur noch ein mal erfasst sind. Dabei werden die Datenbestände derzeit auf erloschene oder nicht existierende Zuteilungsnehmer überprüft.